In Deutschland gibt es den § 59 BNatSchG der das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erholung erlaubt.
Das Konzept zu erfragen was jemand dafür bezahlen würde ist lediglich dafür da herauszufinden was es theoretisch wert ist. Außerdem kann man dann die einzelnen Ökosystemfunktionen vergleichen und manche in speziellen Gebieten priorisieren.
Der finanzielle Wert mag dem ein oder anderen dafür nicht geeignet erscheinen, ist aber in manchen Fällen ein legitimes Mittel.
Auch wenn diese Eintrittskarten vermutlich nicht kommen werden, finde ich es interessant, dass viele Leute theoretisch einiges bezahlen würden um weiter die Erholungsfunktion zu nutzen. Wie das in der Realität ausschauen würde, wenn es tatsächlich etwas kosten würde, ist natürlich wieder ein anderes Thema.