Nun - da es keine Vorschrift darüber gibt, wie ein Schiffsname zu lauten hat, müssen die Beamten das wohl akzeptieren.
Sonst läßt du dir einen internationalen Bootsschein mit dem Namen und Kennzeichen beim ADAC ausstellen.
Oder du kannst das Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie überzeugen, dein Schiff sei zur Seefahrt bestimmt. Dann gibt es ein Flaggenzertifikat und die offizielle Erlaubnis, unter deutscher Flagge zu fahren.
Auch eine Möglichkeit wäre die Eintragung ins deutsche Schiffsregister. In Register eins können Seeschiffe unter 15m Länge eingetragen werden, wenn es der Eigner wünscht. Damit wäre dein Seeschiff im Falle einer Scheidung auch vor dem Zugriff deiner Frau (erstmal) sicher.
Dann brauchst du als nicht ausrüstungspflichtiges Seeschiff übrigens kein Seefunkgerät mitführen.
Du könntest dann auch beim Zoll eine "freie Grenzerlaubnis" beantragen. Damit müstest du bei der Ein- und Ausreise mit dem Boot aus deutschen Hoheitsgewässern keinen Zollhafen als letzten/ersten Hafen anlaufen.
Mit einem Zollanschreibebuch an Bord könntest du dir zollfreie Waren an Bord liefern lassen, wenn du danach ausläufst und die deutschen Hiheitsgewässer verlässt.
Willkommen in der christlichen Seefahrt.