Hallo,
neulich habe ich entdeckt, dass der Naturpark Habichtswald Trekkingplätze eingerichtet hat.
Nachdem ich mir die Nutzungsordnung durchgelesen hatte, trat allerdings Ernüchterung ein, eine Nutzung außerhalb der Plattformen ist nicht möglich.
Ich habe Kontakt zum Naturpark aufgenommen und angefragt, ob eine Nutzung der auf der Trekkingplatzfläche befindlichen Bäume mit Hängematten möglich ist. Die Art der Aufhängung und den Baumschutz habe ich dazu beschrieben.
Ich bekam eine freundliche Antwort vom Naturpark, die allerdings bestätigt, dass nur die Nutzung der Plattformen durch die Flächenbesitzer genehmigt wurde.
Allerdings war der Naturpark von der Idee, Hängematten auf den Plätzen zu nutzen, sehr angetan und überlegt nun Pfosten an den Plattformen anzubringen, die ein Hängen über den Plattformen ermöglichen.
Der Naturpark fragte dazu nach einem optimalen Pfostenabstand und einer Aufhängehöhe. Ich hab mir dazu schon mal Gedanken gemacht, wollte aber mal nachfragen, wie Ihr das einschätzt. Insbesondere habe ich dazu an die Quer- und Brückenhängemattennutzer gedacht.
Die Plattformen sind 4 x 5 m groß.
Da der Naturpark offen für Vorschläge ist, würde ich empfehlen, Halterungen für zwei oder drei Hängematten anzubringen. Was denkt Ihr über den Platzbedarf, die Anordnung und Anzahl der Pfosten.