Schädigung der Bäume...

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  • Die Prusiks dienen nicht zur Abspannung des Tarps, sondern sind dazu da, dass ich das Tarp immer möglichst nahe am Baum einhängen kann. Das ist vor allem bei geringen Baumabständen wichtig.

    An der Prusikschlaufe hänge ich mit einem kleinen Karabiner die Spannschlaufen des Tarps ein. Am Tarp selbst befinden sich kleine Spanner. Mal schauen, ob ich davon noch ein Foto finde...

    Hier:

    Tarp wird mit einem Minikarabiner am Baumgurt befestigt.

    Am Tarp selbst ist die Aufhängung einerseits mit einem Gummiseil befestigt, mittels Kordelspanner kann es gespannt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Ich mir gut vorstellen, dass der Dutch Clip das Gurtband besser an der gewählten Stelle hält. Ich habe eben bloß keine solchen und es ist schwieriger an die ranzukommen als an Kletterkarabiner, wo ich nur 70 m weiter einen entspechenden, großen Laden habe....

    Nö. Total falsch. Du musst nur „Ich will“ sagen, dann schicke ich Dir meine Dutch Clips. :)

    Da ich auf Grapplers Hitch bzw. Evo Loops umgestiegen bin, verstauben die Dutch Clips im Schrank.

  • Da ich auf Grapplers Hitch bzw. Evo Loops umgestiegen bin, verstauben die Dutch Clips im Schrank.

    Ich habe mir auch schon überlegt, ganz auf die Evo Loops umzusteigen, finde aber die Dutch Clips einfach noch einen Tick einfacher zu handhaben. Das Gurtband ist dermassen flink eingehängt. Das gilt allerdings nur, wenn man den Evo Loop umgekehrt verwenden möchte, um gleich das Tarp mit einzuhängen. Man könnte auch einfach zwei Evo Loops verwenden: einen für die Befestigung am Baum, einen (oder einen Continuous Loop) für die Befestigung des Tarps; dann ginge es nahezu gleich flott wie mit einem Dutch Clip.

  • Hey,

    laut eines sauerländer Ranger ist die Diskussion der schonenden Befestigung der Hängematte oder ob es Wildcampen sei, völlig unnötig, da es nicht erlaubt sei irgendetwas an Bäumen zu befestigen. Ich weiß leider den genauen Wortlaut nicht mehr und konnte auch diesbzgl. nichts recherchieren. Kennt sich jemand mit diesem Sachverhalt aus? Hat der Ranger recht?

    Grüße

  • Ich kenne die sauerländischen Waldgesetze nicht. Im niedersächsischen Gesetz ist sowas nicht wirklich herauslesbar.

    Quelle: https://www.ml.niedersachsen.de/download/11476…_08.06.2016.pdf

    Dort gibt es Verbote für Zelte (§ 27) aber nicht für Hängematten.

    Verbote können dennoch ausgesprochen werden, auf Grundlage von § 31. Hier gäbe es Ansatzpunkte, das Hängen unter Vorwand zu verbieten und sei es, dass der Waldbesitzer Gefahr für Leib und Leben des Hängenden empfindet.

    Worauf der Ranger aber wahrscheinlich hinaus will ist § 34. Hier heißt es:

    "Es ist in der freien Landschaft verboten, unbefugt Bäume, Hecken, Wallhecken, Sträucher, Pflanzen und Früchte ohne vernünftigen Grund zu beschädigen,[...]"

    Er wird wahrscheinlich eine Beschädigung unterstellen - jeder Hänger diese mit Hinblick auf Baumschutzgurte jedoch von sich weisen.

    Wie immer läuft es aber wohl auf eine ganz andere Sache hinaus: ist man freundlich zur weisungsbefugten Person, hat kein Müll verteilt und kein Feuer gemacht oder führt man sich auf, wie die Axt im Walde? Im ersteren Fall wird einem wohl in den allermeisten Fällen erlaubt, zumindest diese Nacht weiter in Ruhe zu schlafen, mit der Bitte, doch am nächsten Tag weiterzuziehen. Der Ton macht die Musik. Auch im Wald. :)

    • Offizieller Beitrag

    Manchmal, wenn man sich sicher im Recht glaubt, reicht schon die höflich gestellte Frage nach der Rechtsgrundlage des behaupteten Verbotes.

    Der sich als Obrigkeit aufspielende möge doch bitte die entsprechenden Paragrafen der einschlägigen Vorschriften benennen.

    Anderenfalls gehe man davon aus, daß das Tun durch die Allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes gedeckt ist.

    Ich habe schon etliche selbsternannte Hüter der Ordnung erlebt, denen daraufhin die Kinnlade runterklappte. Hilflos stotterten sie noch irgendetwas und verließen fluchtartig das Geschehen.

    In Zeiten des mobilen Internets kann man einen genannten Paragrafen übrigens auch schnell mal überprüfen, falls doch eine Rechtsgrundlage genannt wird. War man selbst im Unrecht, bedankt man sich freundlich für die Aufklärung und räumt das Feld.

    Aber auch die Methode „Der Klügere gibt nach“ hat oft ihre Berechtigung. Wer sich mit einem Idioten streitet, ist selbst einer. :)

    • Offizieller Beitrag

    Freundlichkeit schadet natürlich nie, aber ich halte Diskussionen mit Ordnungshütern über "was ist erlaubt und was nicht" für sinnlos. Im Zweifelsfall zählt die Meinung des Offiziellen, Punkt. Wenn er will, kann er vermutlich die Polizei holen und seine Ansichten durchsetzen. Schlupflöcher im Gesetz sind höchstens vor Gericht etwas wert - und zu einem Prozess wird es wohl in solchen Fällen kaum kommen. Insofern: wenn man aufgefordert wird die Hängematte abzunehmen und zu gehen sollte man dem schnell und freundlich folgen. Paragrafen hin oder her. Wenn ich jemanden auf meinem Grundstück erwischen würde, der etwas macht zu dem er in meinen Augen kein Recht hat, würde ich mich jedenfalls nicht belehren lassen. Je rechthaberischer mir jemand kommt, desto weniger bereit bin ich, der Person entgegen zu kommen.

  • Das war wohl ein sehr sauertöpfischer Sauerländer, dem wohl auch die Argumentation mit dem Grundgesetz kaum eingeleuchtet hätte (aber danke für den Tipp!). An alle Neulinge: Verhaltet euch wie es hier empfohlen wird und ihr werdet sehen, die befürchteten Konfrontationen treten sogut wie nie ein.

  • laut eines sauerländer Ranger ist die Diskussion der schonenden Befestigung der Hängematte oder ob es Wildcampen sei, völlig unnötig, da es nicht erlaubt sei irgendetwas an Bäumen zu befestigen.

    Da werden demnächst ja jede Menge sauerländische Vögel im Gefängnis landen...;(8o

    Reisender mit Hang zum Hängen

    :!:"Schlechtes Wetter gibt es nicht, nur verschiedene Sorten gutes Wetter" - (John Ruskin) :!:

  • Freundlichkeit schadet natürlich nie, aber ich halte Diskussionen mit Ordnungshütern über "was ist erlaubt und was nicht" für sinnlos.

    Kommt drauf an ...
    Ich wähnte mich einmal im Recht und habe daher freundlich um Erklärung gebeten, die ich auch ebenso freundlich erhielt. (zusammen mit einem Ticket über "freundlich" gestaltete 10 € - das fand ich angesichts des wunderschönen Übernachtungsplatzes noch akzeptabel. ;)

    Mein entscheidender Fehler damals war übrigens: Ich hatte mich nicht unsichtbar gemacht.

  • Mir ging es einfach um die rein rechtliche Lage, dass man sich - egal wo - angemessen verhält, steht außer Frage.

    Ursprung des Themas Hängematte im Wald waren Naturseminare wie Waldbaden, wo sich der Veranstalter im erlaubten Rahmen bewegen sollte.

  • Moin zusammen,

    Iss zwar ein bisschen spät aber hier nochmal der Tip mit dem Angelschein.

    Da ich in letzter Zeit auch 2x „Ärger“ mit Waldbesitzer bzw. Landwirt wegen meines übernachten an der Schlei hatte, hier nochmal mein Tip.

    Beim ersten Mal war ich 3 Tage in einen sehr schönen Waldstück an der Schlei (die Ufergrundstücke an der Schlei sind fast alle in Privatbesitz) als gleich am ersten Abend der Besitzer dieses Waldstücks mit Hund und Frau auftauchten und mich nicht unbedingt freundlich aufforderten „ihren Wald“ zu verlassen.

    Als netter Mensch der ich bin habe ich ihnen unaufgefordert meine Angelberechtigung gezeigt mit dem Hinweis dass ich Tag und Nacht berechtigt bin hier zu angeln.

    Ich habe Ihnen dann noch erzählt und gezeigt wie rücksichtsvoll ich mit „ihrem Wald“ umgehe. Baumgurte, kein Lagerfeuer, den Müll der anderen schon mit aufgesammelt und so Sachen.

    Sie wurden dann immer zugänglicher und erzählten mir wie schrecklich sich manche Menschen im Wald verhalten. Und ich kann ihre Gründe warum sie niemandem dort haben wollen durchaus verstehen. Ich würde auch nicht wollen das mein Grundstück zugemüllt wird.

    Am schönsten fand ich die Geschichte des Waldbesitzers, als er einen Mann in seinem Wald traf der gerade einen Baum gefällt hatte weil er mal Dampf ablassen müsse😂 Leute gibts.....

    Da das Grundstück aber weder eingezäunt noch ein Schutzgebiet war, konnten sie rein rechtlich nichts machen. Sie haben sich dann nachdem ich ihnen auch noch meinem Namen und Adresse anbot nicht ganz glücklich damit abgefunden das ich dort war.

    Beim 2. Mal ging es dann leider nicht ohne Polizei 👮‍♀️.

    Sehr ähnliche Situation auch an der Schlei. Der Landwirt und Besitzer dieses Waldstücks wollte mich auf jeden Fall vertreiben. Auch der Hinweis meiner offiziellen Berechtigung hier Tag und Nacht angeln zu dürfen änderte nichts. Wäre er freundlicher gewesen hätte ich mich vielleicht noch überreden lassen mir einen anderen Platz zu suchen. Als er mir aber so hintenrum auch noch andeutete er würde zur Not auch Gewalt anwenden war das Faß für mich voll. Und ich teilte ihm ziemlich laut und unfreundlich mit wenn er jetzt keine Ruhe gibt und mich weiter bedroht werde ich ihn auf Grund meiner über viele Jahre erlernten WingTsun Kenntnisse in seinem Wald nieder strecken und rief dann die Polizei. Der Typ verschwand dann solange bis die Cops dort waren.

    Nachdem die freundlichen Polizisten meine Angelpapiere überprüft hatten und auch sonst nichts illegales von meiner Seite her fanden, sind sie mit der ausdrücklichen Erlaubnis das ich hier bleiben darf abgezogen. Ebenso der wütende Landwirt.

    Das war jetzt kein nettes Erlebnis aber ich habe halt nichts illegales getan.

    Also nochmal der Tip: wenn ihr einen Angelschein und die Angelberechtigung für ein Gewässer habt wo Nachtangeln erlaubt ist und ihr nicht in irgendwelchen Schutzgebieten aufbaut und ihr euch auch sonst vernünftig benehmt, kann euch dort rein rechtlich niemand vertreiben.

    Ob es sich lohnt sein Recht immer durchsetzen zu wollen ist eine andere Frage.

    Schönen Sonntag wuppitom

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