Rechtliche Aspekte in Deutschland: Bundeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetze

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  • Hattet ihr schon mal Probleme wegen der Einschränkungen, die sich aus dem Bundeswaldgesetz oder den Naturschutzgesetzen der Bundesländer ergeben?

    Zunächst mal die Definition "Wald" und was erlaubt ist:

    Also geht es auf Länderebene weiter, hier mal am Beispiel meiner Heimat Schläfrig-Holstein:

    Im Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landeswaldgesetz - LWaldG) wird die Definition "Wald" sogar noch ausgedehnt:

    Hier, in S-H, darf man den Wald nur bei "Sonnenlicht" betreten:

    Unter "Zelten" verstehen die Behörden inzwischen alle Formen des "Lagerns", da kann man sich schon lange nicht mehr rausreden, weil man ja kein Zelt benutzt, sondern nur ein Tarp, oder nur den Schlafsack unter freiem Himmel. Auch mit der Hängematte durfte ich schon eine "amtliche Übernachtungsgebühr" zahlen, nämlich an dieser traumhaft schönen Stelle:

    Zwar hatte Herr Wachtmeister (die "Entenpolizei" kam mit dem Boot vorbei) ein gewisses Verständnis und war wegen des ordentlich aufgeräumten Platzes (es lag nichts "wild" herum, erst recht kein Müll) wohlgesonnen, aber die 10 € ganz unten an seinem Ticket-Abreiß-Block musste ich trotzdem bezahlen. Das hätte ich auf dem nahegelegenen C-Platz auch zahlen müssen, aber hier war es viel schöner ... :P

    Mit dem wirklich freundlichen Beamten habe ich dann über das Thema "was ist verboten/erlaubt" gesprochen. Zwar stimmte er zu, dass ich nach dem Landesnaturschutzgesetz (siehe unten) berechtigt sei, als "unmototrisierter Wanderer" in der Natur zu schlafen - aber eben nicht im Geltungsbereich des Landeswaldgesetzes. Er fragte mich tatsächlich, wie man das nennt, woran ich die Hängematte angebunden hatte. Irritiert antwortete ich: "Baum". "Richtig!" war seine Antwort. "Und wie nennt man es, wenn viele Bäume zusammenstehen? - genau: Wald! Daher gilt das Waldgesetz und das verbietet "Zelten" und alles, was dem ähnelt - also auch die Hängematte."


    Das Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in Schleswig-Holstein erlaubt zwar im Gegensatz zu anderen Bundesländern (In Niedersachsen ist quasi alles verboten! Man darf gerade eben noch frei atmen ...) das Nächtigen in der Natur:

    "Wenn keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen": z.B. Naturschutz oder das Waldgesetz - siehe obiges Beispiel meines Erlebnisses am wunderschönen See-Ufer.

    Man ist nur "aus dem Schneider", wenn man in privaten Wäldern die Erlaubnis des Eigentümers oder in öffentlichen Wäldern die Genehmigung des Landes hat. Ersteres wäre noch vorstellbar, Zweiteres wohl kaum realistisch.

    Ist euch dieser schmale Grad der Gesetzeslage bewusst? Hattet ihr schon entsprechende Begegnungen mit den Ordnungshütern?

  • Der erste Eindruck zählt. Dafür hat man nur eine Chance.

    Wer wie ein Schwein haust, überall Zeug rumliegen lässt, Verpackung des Discounter Grillsteaks, Bierdosen, ich den Eindruck mache als wäre ich auf Wehrübung der Reservistenkameradschaft Bitburg, dann muss man sich nicht wundern wenn man raus fliegt oder die Pol gerufen wird.

    Das ist aber kein Hängematten Thema sondern grundsätzlich für alle Waldnutzer.

    Für mich zählt auch zur Suche des Lagerplatzes, Konflikte zu vermeiden.

    Also einfach unsichtbar zu sein und kein Footprint zu hinterlassen.

    NSG sind absolut Tabu. Noch nicht mal 1m neben dem Weg.

    Feuer ist tabu außer es ist eine offizielle Feuerstelle vorhanden.

    Und hier die Überleitung zu den mittlerweile weitverbreiteten Trekkingplätzen.

    Vor über 10 Jahren in der Pfalz geboren, gibt es diese Plätze mittlerweile bundesweit.

    In den Klettergebieten heißen sie Bofen und waren eigentlich den Kletterern vorbehalten. Geduldet vom Forst.

    Das ist gerade in einer Umwandlung da die Bofen immer mehr nur von Profi Bushcraftern becampt werden.

    Die gesetzliche Lage ist mir soweit klar. Zelten, Campen, Lagern, Biwakieren.

    Eine Diskussion und das zerlegen des Gesetzestextes mit dem, der gerade vor Dir steht ist mM sinnlos.

    Wenn der Mann da sagt, Du sollst gehen, dann gehst Du einfach.

    Er ist entweder der Jagsausübende und kann jemand anrufen weil Du die Jagd störst.

    Oder er ist der Forstwirt, entweder vom Staatsforst oder Privatforst.

    Bei beiden Fällen hat er das Hausrecht.

    Aber, sieht es ordentlich aus, kein Feuer, kein Müll oder keine Bluetoothlautsprecher (alles schon erlebt), dann wird man meist nur ermahnt, dass eigentlich und überhaupt, aber letztendlich ein schönen Abend gewünscht und sich verabschiedet.

    Hat also jeder selbst in der Hand durch sein Auftreten, Lagerhygiene und Kleiderwahl, wie es ausgeht.

    Ich hing schon überall.

    Unbewusst auch in einem NSG was aber nicht ausgewiesen war bzw ich von einer anderen Seite her kam.

    An Grillplätzen und Schutzhütten mit und ohne Erlaubnis.

    Auf Campingplätzen und Trekkingplätzen in der Pfalz, Schwarzwald, Eifel.

    Manche Plätze werden durch Kümmerer regelmäßig kontrolliert.
    Die kennen Hängematten schon und teilweise hat man das auch in den Benutzerregeln thematisiert.

    Ich persönlich hänge da lieber legal auf einem Platz, gemeinsam mit Freunden oder alleine und habe meine Ruhe.

    Also keine Sorge, da könnte jederzeit irgendwer vor mir stehen in grünem Loden und Stress machen.

    Oder ein Blockwart ruft die Sheriffs.

    Es hat sich auch bewährt in seiner Homezone, die Leute einfach mal anzusprechen.

    Man begegnet sich ja sicher öfter mal und kennt die Gesichter.

    Halt den Geländewagen doch mal an mit einem Handzeichen.

    Keiner wird einfach weiterfahren. Quatsche mit dem Menschen freundlich.

    Frag was zur Jagd oder zum Borkenkäfer. Erzähle was Du machst und gerne im Wald auch übernachtest.

    So kommt das Eine zum Anderen.

    So habe ich aktuell 3 Waldstücke wo ich deren Besitzer persönlich gut kenne.

    Diese übernachten aber auch dort und man ist auf einer Wellenlänge.

    Aber mit Erlaubnis im Wald zu pennen ist halt deutlich entspannter.

    Da reicht eine Whatsapp Nachricht schon aus für ein OK.

    Net auf dem Gesetz rumreiten, mit de Leut sprechen!

  • Na ja, die Analogie „Zelten und alles, was dem ähnelt - also auch die Hängematte“ ist schon sehr weit hergeholt. Das klingt für mich wie „Kaffeetassen und alles was dem ähnelt, also auch Badewannen“. Entscheidend ist, was ein Gericht für richtig hält.

    Trotzdem doof, wenn jemandem das Übernachten in der Hängematte nicht gefällt. Ob man dem Platzverweis nun folgt oder nicht, man ein Strafgeld bezahlt oder ablehnt - die Nacht ist erstmal ruiniert.

    Es ist daher besser, im Dunkeln auf- und abzubauen, weder durch Licht, noch durch Geräusche oder Gerüche Aufmerksamkeit zu erregen und sich nicht gerade auf den Präsentierteller zu hängen.

    Ich hatte bisher eine einzige Begegnung mit einem „Störenfried“. Ich war in der späten Abenddämmerung gerade mit dem Aufbauen fertig, da blaffte mich ein Jäger an, ich solle mich gefälligst verpissen. Er sei auf Jagd und ich würde durch meine Anwesenheit die Wildschweine vertreiben. Ich antwortete ihm betont freundlich, daß das nicht in meiner Absicht läge und ich im übrigen die wichtige Arbeit der Jäger bei der Begrenzung des Wildschweinbestandes sehr zu schätzen wisse. Ob er denn einen Tip für mich hätte, wo ein geeigneter Hängeplatz wäre, wo ich ihm nicht ins Handwerk pfuschen würde? Plötzlich war der Kerl ganz lieb und führte mich zu einem vielleicht 100-200 m entfernten wirklich perfekten Hängeplatz etwas oberhalb einer Quelle, aus der man seiner Aussage nach sogar trinken konnte. Ich wünschte ihm Waidmanns Heil und er mir noch eine ruhige Nacht. Augenzwinkernd fügte er noch hinzu, besonders leise schießen zu wollen, damit er mich nicht aufweckt. Tja, Glück gehabt. Alle beide.

    Omnia vincit lectulus pensilis.

    2 Mal editiert, zuletzt von Mittagsfrost (18. August 2025 um 20:16)

  • Net auf dem Gesetz rumreiten, mit de Leut sprechen!

    Jein ...

    Wenn man sich absolut sicher ist, dass man das Recht auf seiner Seite hat (an unbewaldeten Flussufern ist das beim Paddeln gut einzuschätzen) riet mir eine Juristin der Landesnaturschutzbehörde S-H (ich habe da einfach mal angerufen und gefragt), meckernden Ordnungshütern eine Kopie des Gesetzestextes zu zeigen und freundlich, aber bestimmt auf das Übernachtungsrecht (sofern im Bundesland vorhanden) hinzuweisen. Viele "Hilfs-Sheriffs" hätten da deutliche Wissenslücken, sagte die Dame, die übrigens auch Paddlerin war.

    Ansonsten sagte sie - wie ihr auch schreibt - entschuldigen, man hätte es nicht besser gewusst und sofortigen Abbau anbieten. Oft gibt es dann eine "zähneknirschende Duldung". (Wo soll man auch "so spät" oder "bei dem Wetter" noch hin ...)

    "Mit den Leuten reden" hat im Extremfall zu einem Trinkgelage mit einem Bauern geführt, der zunächst mit den Worten "Bekanntlich ist das MEINE Wiese!" die Szene betrat. :D

  • Ich geb Dir zu 100% Recht. ;)

    Habe auch gelernt, dass nicht alle Flächen wo Bäume drauf stehen, Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes bzw. dessen Derivaten ist.

    Wie Du schon ansprachst, Uferbereiche.

    Ich wohne nicht weit weg vom Rhein und Neckar.

    Da gibts wenige Stellen, die kein NSG sind aber bewaldet.

    Zuständigkeit das Wasserschifffartsamt Mainz z.B.

    Uferbereiche. Da stehen Bäume, sieht aus wie Wald, riecht wie Wald, ist aber kein Wald.

    Sehr geil.

    Bin da aber schonmal von der Wasserpol kontrolliert worden.

    Ob ich meine Angelschein dabei hätte...

    Dabei angelte ich nicht und hing da nur.

    Er musste weiter, das war eine Gruppe von Pol Enten.

    Never heard from her.

    Klar darfste da auch kein Feuer machen wenn Waldbrandgefahr besteht.

    Aber dieser Grauzonen gibts es.

    Nachteil und selbst erlebt, Hochwasser kann sehr schnell kommen.

    Abends schön aufgebaut, gekocht. Am Morgen steht das Wasser nur weniger Meter entfernt und der Rückweg war nicht mehr möglich.

    Freundin geweckt und das Frühstück saussen lassen. Wir fanden einen trockenen Weg da raus.

    Hätte aber auch anders ausgehen können.

  • Ich übernachte ja ziemlich häufig im Wald - und dann auch noch oft in größeren Gruppen. Da bin ich doch sehr erstaunt, wie selten es zu den Konflikten kommt, die hier besprochen werden. Ich kann alle, die hier mitlesen, nur ermutigen, sich von der Rechtslage (die das Übernachten im Wald anscheinend in vielen Fällen verbietet) nicht abschrecken zu lassen, sondern es trotzdem zu tun, aber mit Umsicht und Verantwortungsgefühl. Es gibt nicht viele Dinge, die mehr Einklang mit der Natur vermitteln.

  • Cross Hammock,

    da kann ich nur zustimmen.
    Toll auf den Punkt gebracht.
    Auch ich übernachte gerne „wild“ im Wald.
    Außer zwei inspirierenden Gesprächen mit Jägern keine unangenehmen Erfahrungen.
    selbst die Jäger freuten sich darüber das es Menschen gibt die auch gerne Zeit in der Natur verbringen

  • Mag sein, Hananja. Aber weiterhin gilt für Schleswig-Holstein:



    "§ 17
    Betreten des Waldes

    (1) Jeder Mensch darf den Wald zum Zwecke der naturverträglichen Erholung auf eigene Gefahr betreten. Das Betreten in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt. [...]

    (2) Nicht gestattet sind

    [...]

    3.

    sonstige Benutzungsarten des Waldes wie das Fahren, ausgenommen nach Absatz 1, das Abstellen von Fahrzeugen und Wohnwagen, das Zelten sowie die Mitnahme von gezähmten Wildtieren und Haustieren mit Ausnahme angeleinter Hunde auf Waldwegen sowie

    [...]

    es sei denn, dass hierfür eine Zustimmung der waldbesitzenden Person vorliegt. Die Waldfunktionen und sonstige Rechtsgüter dürfen auf Grund dieser Zustimmung nicht beeinträchtigt werden. [...]"

    Quelle: Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein


    Man muss halt gucken, ob das, wo man sich befindet, tatsächlich ein Wald ist oder nicht.
    Das regelt übrigens der § 2 Begriffbestimmungen. ;)

    Herrliche Grüße
    jenshelge

  • Wobei man auch da dann nochmal genau recherchieren könnte was im Einzelnen dieser Passus bedeutet:

    Das Betreten in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang (Nachtzeit) ist auf Waldwege beschränkt. [...]


    Denn Übernachtungen per Hängematte fallen nicht unter:

    (2) Nicht gestattet sind

    [...]

    3.

    sonstige Benutzungsarten des Waldes wie [...] das Zelten

    und auch nicht unter Kampieren, sondern unter Biwakieren, weil keine selbsttragende Konstruktion als Übernachtungsunterkunft dient.

    Und Biwakieren ist, im Gegensatz zu Kampieren, in den meisten Bundesländern für je eine Nacht (pro Schlafplatz) erlaubt.


    Der Teufel (oder Engel) steckt wie so oft im Detail.

  • Moin CliffHanger ,

    Deine Diskussion über die Auslegung des Waldgesetzes würde ich keinesfalls mit einem Förster, Jäger oä. vor Ort führen wollen.

    Das grenzt meiner Meinung einfach an mutwilliges Nichtverstehenwollen und kann einfach nicht gut ausgehen.

    Aber jede:r, wie sie:er mag.

    Müssen wir hier auch nicht weiter vertiefen, wäre eher was für's Laberfeuer.

    Herrliche Grüsse,

    jenshelge

  • jenshelge das war auch mit einem Zwinkern gemeint. ;)

    Natürlich ist eine Diskussion vor Ort, wenn man es darauf anlegt vermutlich höchst unangenehm.

    Obwohl Verweilen tatsächlich nicht explizit verboten ist laut Gesetzestext. Und es ist auch keine Rede davon, das man den Wald verlassen müsste, wenn man sich bereits darin aufhält. Trotzdem ist mir völlig klar, dass man dann erstmal den Kürzeren zieht.

  • Deine Diskussion über die Auslegung des Waldgesetzes würde ich keinesfalls mit einem Förster, Jäger oä. vor Ort führen wollen.

    Das grenzt meiner Meinung einfach an mutwilliges Nichtverstehenwollen und kann einfach nicht gut ausgehen.

    Aber jede:r, wie sie:er mag.

    Müssen wir hier auch nicht weiter vertiefen, wäre eher was für's Laberfeuer.

    Da ich leider am Laberfeuer nicht teilnehmen kann, muss das hier ausdiskutiert werden: jenshelge, bitte entschuldige mein freches Naturell, aber ich muss widersprechen und CliffHanger unter die Arme greifen.
    Ich habe beruflich unter anderem mit jurstischem Klimbims zu tun (obwohl ich mitnichten ein Jurist bin). Die ganze Juristerei ist im Grunde nichts anderes als "mutwilliges Nichtverstehenwollen". Das nennt sich dann Rechtsauslegung. Dass dem so ist, sieht man daran, dass alle guten Anwälte ihren lieben langen Tag damit verbringen, ihre Kunst des mutwilliges Nichtverstehenwollens zu verfeinern. Und Geld, Geld ist auch wichtig. Ich bin ja grundsätzlich unpolitisch unterwegs und eher philosophisch orientiert. Aber das muss jetzt mal in aller Klarheit gesagt werden:

    Mein todsicherer Weltverbesserungsansatz: Man sollte Juristen gleich nach den Politikern und Mainstreammedienleuten in die Rakete packen und Richtung Mond katapultieren (und dann sind ja da noch die Soldaten, die Polizisten, die Marketingleute, och, etz wird es eng... zweite Rakete). Dann hätte auch die NASA endlich wieder mal was gscheites geleistet mit ihrem Milliadenbudget (ich weiss gar nicht, was die eigentlich den ganzen Tag so machen). So, genug Leuten auf den Schlips getreten.

    --- DISCLAIMER
    Übrigens: Bitte meine bisweilen für sanftmütige Naturen auch anstössigen Ausführungen nicht allzu ernst und schon gar nicht persönlich nehmen. Mein Grad der sozialen Anpassung war eben nie sehr hoch und hat sich leider auch in all den Jahren, die es mich nun schon gibt, konstant zurückgebildet. Regression ist glaube ich der Fachbegriff. Zum Glück haben wir hier mit Mittagsfrost einen verständnisvollen und nachsichtigen Mod (echt jetzt!). Ich meins nicht bös, ich will nur spielen.
    --- DISCLAIMER

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  • Obwohl Verweilen tatsächlich nicht explizit verboten ist laut Gesetzestext. Und es ist auch keine Rede davon, das man den Wald verlassen müsste, wenn man sich bereits darin aufhält. Trotzdem ist mir völlig klar, dass man dann erstmal den Kürzeren zieht.

    <klugsch****er mode ON> CliffHanger
    Hmm... ich liebe solche "was wäre wenn" Fragen... Man kann mir sicherlich eine Busse aufbrummen, da ich den Wald ganz offensichtlich betreten habe, aber auch nur insofern man mir den Tatzeitpunkt nachweisen kann (sprich: mich auf frischer Tat ertappt). Todesstrafe ist glaub ich unüblich in allen Bundesländern. Was das Verweilen anbelangt.... Zum Einsperren oder aus dem Wald verweisen müssten man sicherlich weitere Artikel und Rechtsgrundlagen hinzuziehen, die es naturgemäss auch irgendwo gibt, wenn man nur weiss wo. Denn... leider fussen Artikel immer auf anderen Artikeln, die dann wiederum auf noch mehr Artikeln fussen und so weiter... Philosophisch gesehen, ist es das Problem von Achilles und der Schildkröte. Viele Juristen kapieren das aber einfach nicht, weil sie das falsche Fach studiert haben (Staranwälte wissen das jedoch ganz genau und nutzen das aus). Tatsächlich ist es so, dass darum Philosophie zum Jurastudium dazu gehört (dazumals bei den Griechen war das noch eng verwandt), damit die Juristen eben nicht komplett blauäugig durch die Welt torkeln und man sie wenigstens ein bisschen ernst nehmen muss. Das Problem ist also nicht, was jeweils auf dem Schild steht, sondern das, was da nicht steht, aber die Anwälte im Ernstfall mit Sicherheit aus einem ihrer dicken, grauen und staubigen Wälzer fischen und in ihrem Sinne interpretieren werden. Und dann kommt ja noch die ganze Zeugenproblematik dazu. Da Jäger in der Regel allein unterwegs sind, und bekanntlich gern mal "gegen die Kälte" an ihrem Flachmann nuckeln.. hmm.. wie glaubwürdig ist das denn noch? Der sieht doch Gespenster? Apropos Jäger, der kapiert von dem ganzen Schmarrn natürlich überhaupt nichts und will ihn auch nicht kapieren und gibt mir darum einfach ganz unbürokratisch und pragmatisch den Schuh in die hintere Körpermitte. Gegen diese schreiende Ungerechtigkeit kann ich dann wiederum meinerseits juristisch Vorgehen. Viel wirksamer als ein guter Anwalt ist am Ende aber eh die positive Medienpräsenz und ein entrüsteter Mob, der auf meiner Seite steht (wahlweise: Instagram, Facebook oder TikTok). Hmm... an dieser Front sieht es sehr schlecht aus für mich. Doch die Frage ist letztlich reichlich akademisch, denn die Sache wird sich in 99 von 100 Fällen ohne Anwälte erledigen lassen. Ausser eben Jägern, Pilzesammlern und Hippies aufm LSD Trip geht eh keiner je vom Weg ab. So wie sich das gehört.

    -->Lange Rede kurzer Sinn: Es gilt die Grundregel Nummer eins: Lass dich nicht erwischen. Ich empfehle darum eine WBK. Dann sind die Spiesse, zumindest in der Dämmerung und in der Nacht, wieder gleich lang bzw. je nach dem in meinem Sinne länger.

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    Übrigens1: Wenn ihr das alles eh schon lange gewusst habt, weil das war ja jetzt "Jura für Anfänger und mässig Fortgeschrittene", dann brauchts ihr euch nicht über die verlorene Zeit zu ärgern, sondern freuts euch einfach darüber, dass ihr so schlau seid.
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    Übrigens2: Und die Schweizer wissen in diesem Sinne von was sie reden, denn hier wirds jedes Jahr enger und die Wälder kleiner und, während wir zwar richtige Berge haben, wir beneiden euch insgeheim um eure riesigen, (menschen)leeren Wälder. Unsere wackere Swiss Army ist darum auch schon seit Jahren heimlich mit Vorbereitungen für den "Schlauffen-Plan" beschäftigt, mit dem Ziel der Annexion Deutschlands. Aber nicht weiter sagen.
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    Übrigens3: Bisweilen sieht man mit der WKB auch am Tag wesentlich besser: An meinem Overnighter hat sich noch bei Tageslicht ein neugieriges Reh angepirscht. Ich hab keine Adleraugen aber meine Ohren sind auf Zack. Nachdem ich es Knacken hörte, konnte ich es dank WBK sofort im Gehölz lokalisieren und beobachten. Ohne hab ich gar nix gesehen. Auch einem Fernglas ist das Gerät in dieser Situation überlegen.
    ---
    Übrigens4: Sorry, wall of text. Ich habe solche Phasen. Ich hab dafür komplett auf Bilder verzichtet. Nicht mal Smileys. ;) ups...

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