Messer mitführen in der Bahn?

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  • Und nun von den Töpfen zu den Messern............

    Kurze Frage............ wie haltet Ihr das mit dem Mitführen von Messern bei der Anreise zu den Abenteuern? Ich fahre ja in 16 Tagen zum Inseltreffen mit der Bahn und bekanntlich ist ja das Mitführen von Messern in Bahnhöfen und der DB untersagt. Ich mein.... kontrolliert das einer? Ich muss ja nicht im Zug mit dem Messer rumfuchteln, sondern hatte es vor, mein Mora Companion und das Schweizer Taschen-Wander-Klapp-Messer im Rucksack (innerhalb der Töpfe) mit zu nehmen.

    Kennt Ihr Euch da aus`???

  • Also als ich Unwissender letztens mit meinem Messer im Zug meinen Apfel geschnitten habe, wurde ich darauf hingewiesen und dann haben alle so getan, als wäre das nicht passiert. Also verstaut im Gepäck sollte das klar gehen denke ich :)

  • mein Mora Companion und das Schweizer Taschen-Wander-Klapp-Messer im Rucksack (innerhalb der Töpfe) mit zu nehmen

    Ich bin mir nicht sicher, ob der Topf im Rucksack schon die Voraussetzung des verschlossenen Behältnis erfüllt. Ich würde aber im Zweifel behaupten, dass das ohnehin niemand konktrolliert. Ich reise schon seit mehr als 10 Jahren mit einem Messer und führe das auch im Alltag mit mir (Stichwort EDC). Ich wurde bisher nicht kontrolliert, bin mir aber bewusst, dass es zu Problemen kommen könnte, sollte ich eines Tages mal kontrolliert werden.

    Für Veranstaltungen lasse ich es dann aber explizit daheim.

  • die recht hohe Strafe

    Das ist in der Tat wahr. Eine Ordnungswidrigkeit, die im Ermessen des Vollzugsbeamten bis zu 10.000€ kosten kann. Ich denke hier hängt die Strafe auch wieder vom Auftreten auf. Ich mutmaße, dass ein Beamter dir keine 10.000€ aufbrummt, wenn du dich vernünftig verhälst. Aber das ist wieder auch nur Mutmaßung. Außerdem ist das Messer dann ziemlich sicher weg. Je nach Modell kann das auch mal schnell teuer werden.

  • Das sehe ich auch so. Wenn ich mich nicht irre, gilt das Mitführen eines Messers im ÖVPN als sogar als Straftat.

    Einen worst case kann ich mir vorstellen, indem dass man aus irgendeinen Grund in einen Streit verwickelt wird, und dann beim Feststellen der Personalien die Taschen öffnen muss.

    Saublöde Regelung.

    Gruß, Harald

  • Also sorry, wenn ich, mit welchem Verkehrsmittel auch immer zu einem Campingevent anreise, dann wird es wohl o.k. sein, Besteck, also auch ein Messer, mitzuführen.

    Wenn ich im Supermarkt ein Küchenmesser mit 25 cm Klinge kaufe und es per Rad, Bahn oder Auto nach Hause fahre, das ist nicht o.k.? Wie soll das denn sonst gehen, daheim mit nem 3D-Drucker herstellen?

    Das ist doch alles Käse. Wenn ich als Fußgänger nichts anderes dabei habe, als mein Handy, Geld, Haustürschlüssel und dann noch ein Messer, o.k., alles klar, gehe ich mit. Aber nicht mit Campingausrüstung in der Bahn. Macht Euch mal nicht verrückt hier.

  • Wenn man sichergehen will sollte man einfach schauen, dass das Messer nur mit mehr als 3 Handgriffen einsiatzbereit ist.

    Im Zweifel also im Rucksack in einer weiteren Umverpackung und dann vielleicht noch zugetaped transportieren. Dann wird einem sicher keiner Probleme machen, da dann ja auch erkennbar ist, dass man versucht hat sich explizit an die Regelung zu halten.


    "Ausgenommen vom Verbot sind [....] Personen, die Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern. Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Messer in einem verschlossenen Behältnis in einer Tasche transportiert wird.


    Übrigens gibts auch zu der Situation von Merlin beim schneiden des Apfels im Zug eine Regelung:

    "Ausgenommen vom Verbot sind [...] Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen."


    Alles zu finden im §42 Absatz 4a WaffG.

    Einmal editiert, zuletzt von CliffHanger (12. Mai 2025 um 16:07)

  • Wenn ich im Supermarkt ein Küchenmesser mit 25 cm Klinge kaufe und es per Rad, Bahn oder Auto nach Hause fahre, das ist nicht o.k.?

    Ist es tatsächlich nicht, wenn es nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird. Ich weiß, ist bescheuert, aber nach §42a Waffengesetz so geregelt.

  • Das sehe ich auch so. Wenn ich mich nicht irre, gilt das Mitführen eines Messers im ÖVPN als sogar als Straftat.

    Einen worst case kann ich mir vorstellen, indem dass man aus irgendeinen Grund in einen Streit verwickelt wird, und dann beim Feststellen der Personalien die Taschen öffnen muss.

    Saublöde Regelung.

    Das Führen ist etwas anderes als das Transportieren. Du führst es, wenn es griffbereit ist. Du transportierst es, wenn du nicht sofort und ohne Hilfsmittel dran kommst. Das kann zum Beispiel ein Schloss oder ein Kabelbinder am Rucksackreißverschluss sein oder ein abschließbares Hardcase im selbigen.

    Interessiert niemanden der damit etwas böses machen würde, aber penetriert jeden anderen unbescholtenen Bürger, der nur auf dem Weg in den nächsten Wald oder zum nächsten Hängemattentreffen ist👌

  • "Ausgenommen vom Verbot sind [....] Personen, die Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern. Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Messer in einem verschlossenen Behältnis in einer Tasche transportiert wird.

    Danke CliffHanger , so hatte ich das in Erinnerung, konnte das aber nicht mehr finden.

  • Also am Gürtel würde ich es jetzt nicht mitführen, aber im Rucksack sollte es unproblematisch sein. Es kommt dabei ja auch wirklich auf das Auftreten an. Wenn du einen Rucksack voll mit Campingausrüstung hast, dann ist ja auch für die Polizisten erwartbar, dass sich darin irgendwo ein Messer befindet, aber es ist auch genauso erwartbar, dass das nur als Werkzeug und nicht als Waffe verwendet wird.

    Ich habe direkt an meinem Schlüsselbund ein Schweizer Messer, habe mich aber extra für eine Spezialedition (Sydney) entschieden, die hauptsächlich Cyan, Gelb Orange ist. Wenn ich damit meinen Apfel schneiden will, fühlt sich eigentlich niemand bedroht.


    Kontrolliert wurde ich ein Mal im Frankfurter Bahnhof, als ich gerade von der Arbeit kam, eine lange Nachtschicht als Veranstaltungstechniker. Da sah ich wohl nicht mehr sonderlich fit aus ^^. Hatte natürlich keine Drogen dabei, aber eben noch den Leatherman in der Tasche und der ist nunmal einhändig zu öffnen, aber gerade das braucht man, wenn man in den Traversen klettert und Kabelbinder schneiden muss. Kurz erklärt warum und ich durfte unbehelligt gehen und wurde aber gebeten das Messer im Rucksack zu verstauen.

    Nettes Auftreten und Verständnis beider Seiten bringt einfach viel.


    Edit, weil ich jetzt erst gesehen habe, dass es schon auf der nächsten Seite weitergeht:

    Man muss ja immer unterscheiden, ob das Messer dem allgemeinen Führungsverbot unterliegt (Klingenlänge, Einhand etc) oder ob man allgemein in einer Waffenverbotszone ist.

    Und auch das Führungsverbot kann durch das Ausüben bestimmter Tätigkeiten ausgesetzt sein, so dürfen Jäger längere Messer mit sich führen (Hirschfänger), wenn sie auf Jagd sind und ich darf im Rahmen meiner bündischen Tätigkeiten ggf auch ein längeres Fahrtenmesser mit mir führen (Brauchtumspflege).

    Manchmal denke ich, ich bin der Einzige der mir nicht zuhört.

    Bündischer Halstuchträger mit Hang zum Hängen

  • Ihr Lieben, 1000 Dank für all eure Ausführungen und Hinweise. dann lag ich mit meinem Gedanken also nicht so falsch und werde brav meine beiden Messer zum Besteck in die Küchenkiste packen, die ordentlich mehrfach gesichert zwischen dem Anschein nach, getragenen Socken und Unterhosen (eignen sich hervorragend zum Putzen verrußter Hobotöpfe), in meiner verschlossenen Duffleback Tasche auf dem Pilgerwagen zur Insel fahre.

    ...verrückte Zeiten das!...

    :*

  • ein schnelles Googeln bringt folgendes zutage:

    "Es ist wichtig, zwischen dem Besitz eines verbotenen Messers und dem unerlaubten Führen eines Messers zu unterscheiden: Besitz oder Umgang mit verbotenen Messern: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe. Unerlaubtes Führen eines nicht verbotenen Messers: Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 10.000 Euro."

    verbotene Messer sind dabei:

    Springmesser, Fallmesser, Faustmesser Butterflymesser und Wurfsterne. (weiter unten steht dann noch Klingenlänge 8,5cm)

    "Messer, die nicht unter diese Definition fallen, sind vom Waffengesetz ausgenommen und können grundsätzlich ohne Einschränkungen erworben, besessen und geführt werden"

    Weiter gehts dann:

    Messer, die nicht in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen:

    Feststehende Messer mit Klingenlänge über 12cm,

    Einhandmesser, die nur mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden können (diese unabhängig von der Klingenlänge)


    kommt von:

    hier

    Wenn meine Frau jemals meine Ausrüstung für den Preis verkauft, den ich ihr gesagt habe, macht jemand ein riiiiichtiges Schnäppchen... :D

  • Der Begriff „griffbereit“ bzw. „zugriffsbereit“ ist im Waffengesetz selbst nicht definiert. Eine Auslegung ergibt sich aus einem amtlichen Kommentar wie diese, der Sachkunde-Fragenkatalog des Bundesverwaltungsamts:

    „Eine Waffe ist zugriffsbereit (im Sinne des WaffG), wenn sie unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen in Anschlag gebracht werden kann". Seite 12.

    Es geht um die Anzahl der Handriffen und auch wie schnell sie umsetzbar sind. Also, falls du kontrollierst wirst, dann beweg dich gaaaanz langsam :P.

  • Befestige doch das Hultafors Jagdbeil außen an der Daisy Chain, dann ist das Messer im Rucksack aus dem Fokus:D

    Ganz ehrlich, wenn die Höhe der zu erwartenden Strafe an den nötigen Handgriffen bemessen wird, kann ich über solche Gesetzestexte nur lachen. Pack es unten in den Rucksack und gut ist

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