Dankeschön, tiptarp und Cross Hammock ,
das sind äußerst lustmachende Impressionen und Ermunterungen! ![]()
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Alles anzeigenMoin ins Forum,
ja, der 66-Seen-Weg geistert mir immer wieder durch den Kopf...
Inzwischen habe ich mir eine entsprechende Wander- und Radkarte gekauft und in aller Ruhe durchblättert.
Wandern kann ich nicht, aber mit dem Radgespann würd`s ich wohl doch gern mal angehen.
Mit Übernachtungen ausschließlich draussen unterwegs an schöner Stelle in der Hängematte (heißt: keine Hotels, Pensionen, Campingplätze, das ist ua. auch eine Kostenfrage für mich).Es sieht da in Brandenburg, bei allem Grün und Seenlandschaft, gleichzeitig ganz schön dicht besiedelt aus.
Wie ist es da mit "durchgehend Hänegmatte" -> tatsächlich machbar?
Den Podcast (il)legal abhängen kenne ich natürlich.
Wie und wo bekomme ich heraus, was im Land Brandenburg zu diesem Thema gilt?
Naturschutzgebiete sind tabu, klar.
Was ist mit "Landschaftsschutzgebieten"?
Wird Wildcampen in Brandenburg toleriert?
Oder darf man sich eben einfach nur nicht erwischen lassen (diese Herangehensweise würde mir den Schlaf rauben...).Fragen über Fragen.
Ich freue mich über konkrete Hinweise, links, Adressen, persönliche Erfahrungen.
Moin,
ich nochmal. Die Sache lässt mich nicht los.
An diesem Wochenende habe ich mir die Wander- und Radkarte einmal ziemlich genau vorgenommen und bin doch ganz schön ins Zweifeln gekommen.
a) teilweise dicht bebauter Großspeckgürtel rund um Berlin (das kann, muss aber kein Problem sein)
b) ziemlich häufig steht da "NSG" auf der Karte, allerdings ohne exakte Grenbzen (da darf man keinesfalls nächtigen)
c) der 66-Seen-Weg führt durch die Naturparke Nuthe-Nieplitz, Barnim und Dahme-Heideseen
Naturparke dienen der Erholung und öffentlichen Bildung. Führungen und besondere Veranstaltungen werden angeboten und zur Mitarbeit geworben.
Zum Verhalten (hier: "Wildhängen") in Naturparken habe ich nichts aussagekräftiges finden können.
Wer weiß genaues? ![]()
Kritisch ist so um den Köthener See, da sind's 20 km durch Schutzgebiet ohne groß ausweichen zu können. Ansonsten kann man ja Mal 2 km vom Weg abweichen.
So Südwesten bis nach Potsdam und weiter wird aufgrund der Besiedelung spannend und viel Bäume gibt's da auch nicht.
Mein Plan: Not-Bodensetup mit schleppen, da ist man doch weniger exponiert.
Dieses Jahr werden ich aber vermtl. max. bis Leibsch kommen, hoffe Ende April Zeit für die nächsten Etappen zu haben.
So, ich bin ein Stückchen schlauer geworden und teile dies gern mit Euch.
Meine e-Mail-Anfrage an verschiedene offizielle Stellen lautete, ob Übernachtungen in der Hängematte in den drei, den 66-Seen-Wegen berührenden Naturparken möglich sind.
Folgende Informationen habe ich dabei erhalten:
Grundsätzlich gilt für Brandenburg
:
[...]Gesetzesauszug aus Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz:
§ 22 (1) In der freien Landschaft darf jede Person private Wege und Pfade, Feldraine, Heide-, Öd- und Brachflächen sowie landwirtschaftliche Nutzflächen außerhalb der Nutzzeit zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten,….. auf Wegen Rad fahren.
Fuß-, Rad-, Reit- und Wasserwanderer sowie -wanderinnen dürfen in der freien Landschaft für eine Nacht Zelte aufstellen.[...]
Und speziell zum Thema Naturpark:
[…] aus der Ausweisung zum Naturpark lassen sich keine Ge- und Verbote ableiten. Erst durch die Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten werden für den besonderen Schutz naturschutzfachliche Regelungen abgeleitet. [...]
So ist das Schlafen in der Hängematte für eine Nacht (außerhalb von Naturschutzgebieten) zulässig.[…]
[...] Zulässig ist die Befahrung mit dem Rad auf der gesamten Strecke, allerdings sind [...] Streckenabschnitte teilweise für Fahrradtouren erschwert oder nicht befahrbar, da sie als Wanderweg ausgewiesen sind[...] Naturpark Nuthe-Nieplitz
[...]Schlafen in der Hängematte:
Zulässig für eine Nach außerhalb von NSG.[...]
Dabei gilt zu beachten dass freie Landschaft nicht Wald entspricht. Ich glaub Zelten ( Grauzone Hängematte) ist im Wald erlaubt sofern Genehmigung des Besitzers vorliegt......
Boah, jetzt wird's wieder kompliziert... ![]()
Boah, jetzt wird's wieder kompliziert...
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten ![]()
Aber doch bitte nur die, die ich hören möchte... ![]()
Okay, zurück zum ursprünglichen Thema.
OVG-BRANDENBURG – BESCHLUSS, 3A B 255/03 VOM 14.10.2004
1. Zur "freien Landschaft" i.S.v. § 44 Abs. 1 Satz 1 BbgNatSchG a. F. (insoweit in der Neufassung des BbgNatSchG unverändert geblieben) zählen die Gebiete außerhalb des Waldes - wo ein eigenständiges Betretungsrecht greift - und außerhalb der bebauten Ortslagen; darunter ist der Bereich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile zu verstehen, auch wenn für sie ein Bebauungsplan besteht.
In anderen Bundesländern gehört der Wald zur freien Landschaft dazu, wie z.B in Niedersachsen. Zitat:
2) Was fällt unter den Begriff der "freien Landschaft"?
Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
Nicht zur freien Landschaft gehören:
1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,
3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (§ 2 NWaldLG).
https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/the…aft-132036.html
Kleine Ergänzung aus eigener Erfahrung dazu: lasst euch von solchen Regelungen nicht gängeln oder verrückt machen. In den letzten fast zwei Jahrzehnten die ich draußen schlafe wurde ich nur ein paar mal "erwischt" und niemand hatte wirklich was dagegen. Es kommt halt drauf an wie man sich verhält und wie man mit seiner Umgebung umgeht. Wenn ich saufend und grölend mit einem Dutzend anderer an einem Lagerfeuer sitze das manches Osterfeuer in den Schatten stellt, dann braucht man sich nicht wundern das man aus dem Wald gejagt wird. Ist man alleine oder in einer kleinen Gruppe unterwegs und hat das Lager ordentlich, dann hat man in den allerwenigsten Fällen was zu befürchten.
Es kommt halt drauf an wie man sich verhält und wie man mit seiner Umgebung umgeht.
Das ist ein ganz großer Aspekt.
Viele schlagen völlig über die Stränge (egal bei was) und vermitteln direkt, dass ihnen alles egal ist.
Darunter leiden dann alle anderen.
Es geht eben auch anders. Im Einklang mit dem Umfeld (Menschen, Tieren, Pflanzen).
Wir werden hier sogar vom Förster geduldet, wenn wir am Waldrand Grillen.
Anfangs hat er sehr genau hingeschaut, wenn er vorbei gefahren ist, hat fast bis zum Stillstand abgebremst und uns sehr genau beäugt.
Da wir nie etwas hinterlassen und nie grillen, wenn die leiseste Gefahr für einen Brand besteht, grüßt er mittlerweile einfach nur noch aus dem Auto in unsere Richtung und fährt weiter.
Allerdings halten wir uns dabei tatsächlich so genau es geht an "leave no trace". Sind nicht laut und genießen einfach die Natur (und das Grillgut).
Und mit Wildgrillen sind wir DEFINITIV im verbotenen Bereich.
Es kommt oft sehr stark auf die Aussenwirkung an, wie man behandelt/konfrontiert/wahrgenommen wird.
Es kommt oft sehr stark auf die Aussenwirkung an, wie man behandelt/konfrontiert/wahrgenommen wird.
Genau so ist es. Die Leute, die im Wald ihren Job machen, sind in der Regel genau so bekloppt wie wir und haben in der Regel Verständnis für das was wir machen, solange man sich an gewisse Regeln hält. Daher sehe ich das mit den ganzen Gesetzen und Regelungen zu dem Thema nicht mehr so eng wie zum Anfang meines Outdoor Hobbys.
Wir wollten den 66-Seen-Weg ja im Sommer mit Rad und Hängematte machen.
Mit dem Reisepartner eine Woche gemeinsam, den Rest ich dann allein.
Gestern bin ich über diese beiden wunderbaren Videos gestolpert und dachte spontan:
"Ge°il, solche Trails sind ja ganz genau mein Ding!" ![]()
Aber zum Glück hat mein Reisepartner die Reißleine gezogen und gesagt, das ist kein Urlaub, das ist Bootcamp.
Ja, und Recht hat er. ![]()
Solche Trails machen mal ein, zwei Nachmittage lang Spaß. Dann gern ohne Gepäck.
Und im Sommer wird dieses im Video erst ergrünende Buschwerk wahrscheinlich zu dichtem Urwald ausgewachsen sein, wo eine Hängematte nur unter Einsatz von Kettensäge und Flurschaden zum Einsatz kommen könnte.
Und offenbar geht`s da streckenweise doch auch deutlich mehr und sandiger rauf und runter, als ursprünglich gedacht.
Nach 400km und zwei Wochen mit meinem BMX (keine Schaltung, nix) und Anhänger bräuchte ich dann wahrscheinlich dringend Urlaub (oder eine Reha
), um mich endlich auszuruhen.
Manchmal sollte die Vernunft siegen. ![]()
Schade.
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