"Ausgenommen vom Verbot sind [....] Personen, die Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen befördern. Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn ein Messer in einem verschlossenen Behältnis in einer Tasche transportiert wird.
Danke CliffHanger , so hatte ich das in Erinnerung, konnte das aber nicht mehr finden.