Alles anzeigenMoin ins Forum,
ja, der 66-Seen-Weg geistert mir immer wieder durch den Kopf...
Inzwischen habe ich mir eine entsprechende Wander- und Radkarte gekauft und in aller Ruhe durchblättert.
Wandern kann ich nicht, aber mit dem Radgespann würd`s ich wohl doch gern mal angehen.
Mit Übernachtungen ausschließlich draussen unterwegs an schöner Stelle in der Hängematte (heißt: keine Hotels, Pensionen, Campingplätze, das ist ua. auch eine Kostenfrage für mich).Es sieht da in Brandenburg, bei allem Grün und Seenlandschaft, gleichzeitig ganz schön dicht besiedelt aus.
Wie ist es da mit "durchgehend Hänegmatte" -> tatsächlich machbar?
Den Podcast (il)legal abhängen kenne ich natürlich.
Wie und wo bekomme ich heraus, was im Land Brandenburg zu diesem Thema gilt?
Naturschutzgebiete sind tabu, klar.
Was ist mit "Landschaftsschutzgebieten"?
Wird Wildcampen in Brandenburg toleriert?
Oder darf man sich eben einfach nur nicht erwischen lassen (diese Herangehensweise würde mir den Schlaf rauben...).Fragen über Fragen.
Ich freue mich über konkrete Hinweise, links, Adressen, persönliche Erfahrungen.
Moin,
ich nochmal. Die Sache lässt mich nicht los.
An diesem Wochenende habe ich mir die Wander- und Radkarte einmal ziemlich genau vorgenommen und bin doch ganz schön ins Zweifeln gekommen.
a) teilweise dicht bebauter Großspeckgürtel rund um Berlin (das kann, muss aber kein Problem sein)
b) ziemlich häufig steht da "NSG" auf der Karte, allerdings ohne exakte Grenbzen (da darf man keinesfalls nächtigen)
c) der 66-Seen-Weg führt durch die Naturparke Nuthe-Nieplitz, Barnim und Dahme-Heideseen
Naturparke dienen der Erholung und öffentlichen Bildung. Führungen und besondere Veranstaltungen werden angeboten und zur Mitarbeit geworben.
Zum Verhalten (hier: "Wildhängen") in Naturparken habe ich nichts aussagekräftiges finden können.
Wer weiß genaues? ![]()