Hi DL1JPH zur Zeit besteht kein Grund zu Panik.
Es geht hier um eine EU-Richtlinie, die erstmal nur den
nationalen Gesetzgeber bindet. Dazu gibt es dann eine Umsetzungsfrist in der
die RL noch keine Wirkung für den Betreiber hat.
Artikel 21
Umsetzung
1.Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts-
und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie spätestens am [12 Monate nach
Inkrafttreten] nachzukommen. Sie teilen der Kommission unverzüglich den Wortlaut
dieser Vorschriften mit.
Der Gesetzgeber muss dann natürlich definieren, was
Diensteanbieter mit „großen Mengen“ von Inhalten sind. Das ist bisher völlig offen.
Verletzungen fremder Bildrechte können gegen den Verletzter
schon immer abgemahnt werden, gegen den Betreiber nur dann, wenn dieser die
Verletzung kannte oder kennen musste. Der Betreiber kann aber verpflichtet
werden, die Identität des Verletzers offen zu legen. Wenn in den Regeln des
Forums klar bestimmt ist, dass nur eigene Bilder oder Bilder, an denen man
selbst die Rechte hat, hochgeladen werden dürfen, ist erstmal alles im grünen
Bereich.