Haut-Jura
Vielen Dank fürs Raussuchen. Ich hatte es nicht gefunden. Zu Deutsch:
Das Biwak ist zugelassen:
- ohne Obdach* (außer im Falle absoluter Notwendigkeit: Wetterbedingungen und Sicherheit der Person im Besonderen)
- von 19:00 Uhr abends bis 9:00 Uhr morgens.
- für eine und nur eine Nacht
- in einem maximalen Abstand von zwanzig Metern von den genehmigten markierten Wegen
- ausserhalb der von Vieh besetzten Bergweiden
Das Biwak wird daher in der Nähe der Schutzhütten und Chalets empfohlen, die den Wanderern offen stehen, d.h.: la Loge, le Gralet, la Poutouille, le chalet du Sac, le chalet Bizot
*Die Frage ist, wie das »sans abri« zu verstehen ist. Ich übersetze das als «ohne Zelt, Tarp oder Regenschutz». Man soll zudem die Nähe der vorhandenen Unterkünfte aufsuchen, vermutlich um die Störung der Natur so gering wie möglich zu halten.
Ich bin jedenfalls sehr dankbar für deine Information, Womble. Ich hätte sonst meinen Plan, dort mal den ganzen Weg über die Krete von St-Cergue bis Bellegarde-sur-Valserine zu Fuss zurückzulegen, ohne in den Hütten übernachten zu müssen, schon fast aufgegeben.
Ich hatte das letzten Sommer versuchen wollen, hatte dann aber unsicheres Wetter und wegen diverser technischer Probleme Karten nur als PDF-Dokumente auf dem Smartphone und zu allem Überfluss noch ein ausgeschaltetes Roaming, das ich von unterwegs nicht mehr einschalten konnte, weil der Mobilfunkanbieter ohne jegliche Mitteilung an die Kunden die Bedienung über Codes abgeschaltet hatte. Aber das ist eine andere Geschichte. Ohne Mobilfunknetz und mit unsicherer Akkulaufzeit wollte ich dann keine Risiken eingehen und bin nach Géx runter. Man hat dort oben eine wunderbare Aussicht, ist aber auch sehr exponiert.
Auf meine Aussage, dass das Biwakieren nicht erlaubt sei, bin ich übrigens aufgrund der folgenden Plakate gekommen (nur der entsprechende Ausschnitt), die mich diesbezüglich entmutigt hatten:
Es gibt Unterkünfte für die Wanderer, die man nutzen soll, um die Störung von Fauna und die Umweltverschmutzung zu begrenzen.
Man soll die Wege nicht verlassen.
Ich habe nirgends ein Schild gesehen, das auf das Biwakieren hingewiesen hätte.
Pyrenäen
In den Pyrenäen war das Biwakieren auf grossen Informationstafeln an den Zugängen zum Park geregelt:
Biwak ist dort zwischen 19 und 9 Uhr erlaubt, wenn man über eine Stunde von der Grenze des Naturparks und der nächsten Zubringerstrasse entfernt ist.