Macht es für die Förster einen Unterschied, ob ich ein Biwak aufbaue oder eine Hängematte verwende?
Ein Biwak sieht für mich zumindest "harmloser" aus...
Hängt vom Förster ab, würde ich mal sagen. Du bewegst Dich immer mindestens im Graubereich, wenn Du im Wald übernachtest. Zelte ("geschlossene Behausungen mit Stangen") sind grundsätzlich überall verboten (Bundeswaldgesetz udn Landeswaldgesetze). Dafür brauchst Du nicht nur das Einverständnis des Waldbesitzers, sondern sogar das der unteren Naturschutzbehörde. Ohne Zelt ist die Bandbreite der Möglichkeiten groß: vom mittsommerlichen Schlafen auf dem nackten Waldboden unter freiem Himmel bis hin zum aufwändigen Nachtlager mit Isomatte, Schlafsack und Tarp. Wenn Du dann einem "Offiziellen" begegnest, entscheiden Glück und der Gesprächsverlauf, was weiter passiert. Im schlimmsten Fall (du begegnest einem grimmigen Menschen oder benimmst Dich unangebracht) wirst Du des Ortes verwiesen und zahlst Du ein Ordnungsgeld. Beides können aber - anders als bei einem Nicht-Wald-Grundstück - nicht der Waldbesitzer/Jäger/Förster veranlassen, sondern nur die Polizei (wegen Betretungsrecht).
Edit: Der Förster kann Dich - wie die Polizei - schon des Waldes verweisen, zusätzlich im Privatwald auch der Eigentümer. Nicht aber der Jäger/Jagdpächter.
Lokal kann es immer weitere Einschränkungen geben (Landschaftsschutzgebiet, Naturschutgebiet, Naturpark, Nationalpark -> ggf. Wegegebot, Betretungsverbot zu bestimmten Tageszeiten, usw.).
Wenn Du im Wald Feuer machst, schaut die Sache nochmal ganz anders aus. Da bist Du im Bereich einer Straftat mit mehreren 10.000 € Geldstrafe. Wenn Du das legal machen möchtest, musst Du Dich gleich mit mehreren Stellen herumschlagen (Ordnungsamt, Forstbehörde, Feuerwehr). Die Wahrscheinlichkeit, dass Du das genehmigt bekommst, ist sehr gering. Ausnahmen gelten für Waldbesitzer oder für Personen, die der Waldbesitzer beschäftigt, zum Beispiel zur Verbrennung von Schlagabraum (Daxenfeuer). Aber nur so zum Spaß darf auch der Eigentümer des Waldes kein Feuer machen.
Alle meine Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen, aber natürlich vollkommen unverbindlich. Ich habe mich in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema beschäftigt, aber die Unsicherheiten sind sehr groß, weil es sich eben um einen rechtlichen Graubereich handelt.