Moin,
gaaaanz kurz möchte ich noch einwerfen, dass Anfang 2023 (leider) das Waffengesetz verschärft wurde und damit einige Messer mittlerweile nur mit "berechtigtem Interesse" außerhalb des eigenen Grundstückes/der eigenen vier Wände geführt werden dürfen.
Hier findet man die aktuelle Auslegung:
BKA - Homepage - Was fällt unter das Führverbot des § 42 a WaffG?
Korrigiert mich gern, aber ich verstehe es so, dass Messer mit einer Klingenlänge über 12cm, sowie Messer, welche mit nur einer Hand geöffnet werden können in der Öffentlichkeit nicht geführt werden dürfen. Da fallen leider auch mittlerweile einige Multitools (Leatherman Wave...) darunter. Allerdings bietet Leatherman einige Zweihand-Modelle an (mit "2H" im Namen), welche laut aktuellem Recht wohl geführt werden dürfen.
Für Unterwegs trage ich ab und an das Opinell No. 10 inklusive Korkenzieher mit mir herum und bin sehr zufrieden... Damit lässt sich sowohl Salami (und andere Nahrungsmittel) schneiden, als auch eine Flasche Wein entkorken...
Grüße