Sehr interessant hier. Auch die Wortwahlen...
auch mal entspannt Zwang anwenden
Aber das führt zu einem Thema, über das ich schon öfters in meiner Angst vor schlechten Förstern, Jägern und anderen die "mal entspannt Zwang anwenden" möchten weil sie denken der Wald gehöre ihnen allein, nachgedacht habe:
Es ist ja so, das sich jeder, der hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, gegenüber einer Privatperson zuerst einmal in seiner Funktion und Person auszuweisen hat. Person ist schnell abgehakt, wenn der Jäger seinen Personalausweiß zeigt. Funktion wird da schon schwieriger für mich zu beurteilen. Ein bestätigter Jagdaufseher wird einen amtliches Ausweißdokument vorzeigen können - oder? Weiß jemand, wie so etwas aussieht?
Ist er aber nicht amtlicher Jagdaufseher und Berufsjäger/forstlich ausgebildet gem. Paragraf 25 Abs. 2, so muss es sich um einen Jagdpächter handeln, der nicht offiziell als Jagdaufseher bestellt ist.
Er muss sich also als Jagdausübungsberechtigter gem Paragraf 25 Abs. 1 ausweisen können um in Angelegenheiten des Jagdschutzes aufzutreten. (Die Befugnisse gem Paragraf 25 Abs 2 hat er dann aber nicht) Wie weist sich denn dabei aus? Jagdschein muß er lt Abs 1 haben, also zeigen. Aber ist er auch zur Jagd in diesem Gebiet berechtigt? Da muss er dann seine Jagdpacht zeigen? Oder gibt es da auch einen Ausweiß? Oder ist auf dem Jagdschein vermerkt, wo der Jäger gepachtet hat?
Denn wenn sich jemand nicht als die Person legitimieren kann, für die und deren Befugnisse er sich ausgibt, so kann er nur als Privatperson auftreten. So weit die rechtliche Lage. Wäre also interessant zu wissen, wie die amtlichen Dokumente aussehen.