Beiträge von Rocketman

    Daune geht einfach nicht, weil nicht feuchtigkeitsstabil

    Ach quitschi quatschi.

    Wir haben das Thema immer wieder. Gibt auch genug Videos über das vergleichende wiegen.

    Mal ehrlich... wie oft machst du denn Mehrtagestouren, bei denen das bisschen Mehrgewicht relevant wird. Zuhause Auslüften und alles ist wieder top.

    Zumal du von Systemen schreibst die weit über nen Kg wiegen... Da musste deinen Daunen UQ schon Baden um das zu erreichen.

    Packmaß und Gewicht sind einfach unschlagbar (außer CrHM mit ISO).

    Und bzgl. Wärmeverlust muss ein Wooki + TQ auch erst mal ordentlich Wasser aufnehmen biss er auf dem schlechten Niveau ist, wie solche Pea Pods. Vom Komfort ganz zu schweigen.

    Es gibt so wenige, für die dein Argument tatsächlich valide ist...

    Was mir gerade noch einfällt:

    Gewisse Regelungen können natürlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Ich Zitiere hierbei immer das Thüringer Jagdgesetz, weil ich mich nur darin auskenne. Ihr solltet aber natürlich in eurem jeweiligen Jagdgesetz nachlesen.

    Hast du dazu noch weitere Informationen wo man etwas zu den Verfahren findet oder was da verhandelt wurde?

    Du meinst online? Müsstest du mal Googlen, bin ich mir nicht sicher, ob man das online findet.

    Du kannst aber jederzeit an den Verfahren teilnehmen. Diese sind meistens öffentlich. Erfragen kannst du solche Verfahren beim Gericht, oder auch bei deinem Forstamt. Solche Verfahren gibt es ständig, weil immer jemand meint er ist gegenüber dem Jäger im Recht.


    Ich kann auch in keiner Weise rechtlich nachvollziehen, warum ein Jagtpächter besondere Befugnisse haben sollte, außer wenn es um Wilderer oä. direkt die Jagt betreffende Angelegenheiten geht.

    Das so bisschen die gleiche Thematik wie : "Die Polizei darf meinen Kofferraum nicht durchsuchen!", *Polizist meint er hört schreie aus dem Kofferraum* --> Kofferraum wird rechtlich korrekt durchsucht.

    Bei dem Thema verlassen der offiziellen Wege, schlafen im Wald, Feuer usw., ist die Geschichte sogar rechtlich noch eindeutiger. Du störst die Tiere, die Jagd oder machst Nahrung kaputt. Stellenweise wird da nicht mal diskutiert, sondern das Einspruch verfahren direkt abgelehnt.

    Das da auch noch Zwang angewendet und das ganze gerichtlich geklärt wurde klingt für mich eher nach "urban legend", deswegen frage ich.

    Unter Zwang festgesetzt (gefesselt), der Polizei übergeben, (meist) Bußgeld ausgestellt. Dagegen wird geklagt --> abgewiesen.

    Das ist schon fast wie Klage gegen Blitzer für die Gerichte (vielleicht nicht ganz so häufig ^^).

    Es ist ja so, das sich jeder, der hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, gegenüber einer Privatperson zuerst einmal in seiner Funktion und Person auszuweisen hat.

    Zumindest, wenn er den Jagdschutz durchsetzen will, ja.

    Person ist schnell abgehakt, wenn der Jäger seinen Personalausweiß zeigt.

    Nicht richtig. Perso hat hierbei nichts zu suchen.

    §41, 7 des ThJG

    (7) Die Jagdschutzberechtigten haben bei der Ausübung des Jagdschutzes entweder das von
    der obersten Jagdbehörde bestimmte Jagdschutzabzeichen zu tragen oder sich auszuweisen;
    die bestätigten Jagdaufseher müssen das Dienstabzeichen sichtbar tragen. Über die
    Berechtigung zum Tragen der Abzeichen hat die untere Jagdbehörde eine Bestätigung
    auszustellen, die bei der Ausübung des Jagdschutzes mitzuführen und beim Einschreiten auf
    Verlangen vorzuzeigen ist.


    Das "auszuweisen" bezieht sich hierbei nicht auf den Perso, sondern auf den Jagschutzausweis.

    Die Jagdschutzabzeichen habe immer diese Form (Bundeslandunabhängig):

    Meist sind diese aus Leder, ähnlich den Porsche-Schlüsselanhängern, falls die jemand kennt :saint:

    Ist er aber nicht amtlicher Jagdaufseher und Berufsjäger/forstlich ausgebildet gem. Paragraf 25 Abs. 2, so muss es sich um einen Jagdpächter handeln, der nicht offiziell als Jagdaufseher bestellt ist.

    Jein.

    Also ob Berufsjäger oder nicht, spielt hierbei keine Rolle. Jäger ist Jäger.

    Meistens handelt es sich um Jagdpächter, dieser ist aber immer auch Jagdschutzberechtigt, da er Jagdausübungsberechtigt ist.

    (Nachzulesen §41, 1 ThJG)

    Dieser kann sogar "...zum Schutze der Jagd volljährige zuverlässige

    Personen als Jagdaufseher anstellen." (§41, 1 ThJG)

    Heißt, sogut wie jeder kann mit diesen Rechten versehen werden. Man muss allerdings von der unteren Jagdbehörde bestätigt werden (erhält dann auch entsprechende Nachweise). Das ist theoretisch eben auch ohne Jagdschein möglich, mir ist aber nur 1 Fall bekannt, bei dem das akzeptiert wurde.

    Oder ist auf dem Jagdschein vermerkt, wo der Jäger gepachtet hat?

    Korrekt, sogar der Zeitraum ist drauf vermerkt.

    Ich kann dazu nur noch sagen das ich mehrere Jahre, mehre Hektar Wald besitze, demnach immer wieder mit besagten Leuten zutun habe und auch regelmäßig beim Forstamt nen Kaffee trinke.

    Ich werde mir daher jetzt nicht dieses Paper durchlesen, auf dem direkt steht, dass es keine verbindliche Rechtsauskunft ist.

    Sry, aber ich gebe hiermit nach.

    Merke: Der Jäger ist, wenn er in seinem Revier unterwegs ist, nie eine Privatperson und wird vor Gericht oder Polizei auch niemals als diese angesehen werden.

    Und da der Jäger auch mal entspannt Zwang anwenden darf, freuen sich manche auf solche Konfrontationen.

    Es hilft nur mein eingangs geschriebenes, freundlich Verhalten und so "im Wald leben", dass möglichst niemand etwas auszusetzen hat. Leave no Trace!

    In Angelegenheiten des Jagdschutzes. In anderen Angelegenheiten also nicht.

    Im Wald schlafen ist nebst Fahren mit Motorfahrzeugen die Angelegenheit schlechthin. Es gibt dutzende Gerichtliche Verfahren, bei denen jemand Wiederstand geleistet hat, in Bezug auf diese oder ähnliche Themen, die alle abgeschmettert wurden.

    Kommst du dem falschen Jäger mit deiner Argumentation hast du aber nen Zappen.

    Nicht ganz. Der Förster leistet hoheitliche Aufgaben, er ist sozusagen die Waldpolizei.

    Der Jagdpächter/Jäger hat aber keine allgemeinen hoheitlichen Befugnisse. Seine Rechte sind auf die Überwachung der Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften beschränkt. Das könnte z.B. der Fall sein, wenn meine Anwesenheit das Wild stört. Geht es nicht um die Jagd, dann kann der Herr Jäger gern den Förster oder die Polizei rufen, wenn er meinen Ausweis sehen möchte. Er selbst ist dann nur eine Privatperson.

    Nein das stimmt nicht.

    Du schickst doch sogar den richtigen Link.

    (2) Die bestätigten Jagdaufseher haben innerhalb ihres Dienstbezirkes in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten und sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, sofern sie Berufsjäger oder forstlich ausgebildet sind. Sie haben bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges die ihnen durch Landesrecht eingeräumten Befugnisse.

    Ein Förster (amtlich bestellter "Verwalter des Waldes") hat wenig Spielraum, wenn jemand Zeltet. Dies ist nämlich explizit gesetzlich verboten.

    Das Biwakieren oder Abhängen ist dabei eine Grauzone.

    Dies kann auf jeden Fall im ersten Moment nicht belangt werden. Verweist der Jäger euch (ein Förster ist immer auch Jäger), müsst ihr folge leisten. Ansonsten passiert aber nichts, auch wenn eure Personalien festgestellt werden (dieses Recht hat der Jäger).

    Das kann jedoch auch von Bundesland zu Bundesland anders geregelt werden. Selbst die untere Waldbehörde kann örtliche Änderungen veranlassen.

    Ich würde die Burschen einfach nicht ansprechen, sondern einfach machen. Kein Müll rumliegen lassen und einfach so handeln, als würde der Jäger permanent zuschauen (ist übrigens gar nicht so unwahrscheinlich ^^).