Juristische Spitzfindigkeit: Die Sachlage ist in Deutschland eigentlich genau anders rum, solange etwas nicht explizit verboten ist, ist es erlaubt.
Dieser wichtige Punkt wird imo bei vielen "Beschwerden" übersehen, denn mal ein Auge zudrücken ist im Zweifelsfall weniger problematisch als Polizeiwillkür.
Beispiel Waffengesetz. Vor einiger Zeit gab es da ja wohl einen neuen Paragraphen, und der kommt seit dem praktisch immer zur Sprache, wenn es irgendwie um Messer geht. Ich ignoriere das weitgehend, weil ich nicht damit rechne, je irgendwelche Blankwaffen-Patrouillen anzutreffen (und die Rambo-Phase eh übersprungen habe).
Auf der anderen Seite sehe ich keinen Grund, warum jemand mit einer Machete durch die Fußgängerzone laufen sollte, und ich habe nichts dagegen, wenn man in solchen Fällen nicht lange diskutieren muss.
Nehmen wir nun einmal an, die Gesetze zum Aufenthalt in der Natur wären deutlich liberaler, und ihr (oder der Förster… wer auch immer) trifft an einem schönen Fleckchen auf ein Gruppe Halbstarke mit Ghettoblaster, Einweggrill, Alk und einem frisch gefällten Baum ("der lag da schon!")… ich will gar nicht, dass man da erst den rumliegenden Müll auf DNS-Spuren untersuchen muss, bevor man einen Platzverweis aussprechen kann!